Die Neuerungen im GEG beinhalten verschiedene Optionen für die Nutzung erneuerbarer Energien: Elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Fernwärme, Gas- oder Ölheizungen mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent Biomethan oder Bio-Öl sowie Kombinationen aus Gas-, Öl- oder Biomasseheizungen mit Wärmepumpen oder Solarthermieanlagen. Reine Öl- oder Gasheizungen dürfen 2024 noch eingebaut werden, müssen jedoch ab 2029 einen gewissen Anteil der Heizwärme aus Biomasse oder Wasserstoff erzeugen, der bis 2040 auf 60 Prozent ansteigt.
Die Förderungen für Heizungsaustausche und Sanierungen werden erhöht, einschließlich eines „Speedbonus“ für schnell umgesetzte Projekte und spezieller Boni für einkommensschwache Haushalte. Ab März 2024 gelten auch höhere Effizienzanforderungen für Haushaltsgeräte wie Kühlschränke und Waschmaschinen. Weitere Änderungen umfassen unter anderem die steigenden CO2-Preise, die zu höheren Kosten für Heizöl und Erdgas führen. Eine Erhöhung um 10 Euro pro Tonne CO2 erhöht den Erdgaspreis um etwa 0,2 Cent pro kWh. Weitere Änderungen finden Interessenten auf: verbraucherzentrale-energieberatung.de.Quelle: verbraucherzentrale-energieberatung.de
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