**Das Haus für die junge Familie **
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Das Haus bietet für eine junge Familie gute Möglichkeiten, sich dort wohlzufühlen. Mit angrenzender Einzel-Garage und einem Garten mit großzügigem und modernen Grundriss kann der neue Eigentümer seine Wünsche erfüllen.
Bei diesem ruhigem Objekt handelt es sich um eine Doppelhaushälfte im Erbbaurecht. Einzelheiten dazu finden Sie in der Rubrik „Sonstige Angaben“.
Schauen Sie sich das Objekt mit seinen vielseitigen Möglichkeiten an und machen Sie sich selbst ein Bild.
Die Highlights sind:
+ Das Haus zur Eigennutzung:
+ Die Wohnfläche beträgt gesamt ca. 135,00 m², davon entfallen gerundet auf:
Das Erdgeschoss:
+ Der Eingangsbereich bzw. Windfang mit ca. 4,00 m²
+ Das Gäste-WC mit ca. 2,00 m²
+ Die Diele mit ca. 5,00 m²
+ Die Küche ohne Einbauten mit ca. 17,00 m²
+ Der Wohn- und Essbereich mit ca. 42,00 m²
+ Die Terrasse am Wohnzimmer mit ca. 24,00 m² (berechnet werden ca. 50 % mit ca. 12,00 m²)
Das Obergeschoss:
+ Das Badezimmer mit ca. 6,00 m²
+ Die Diele mit ca. 8,00 m²
+ Das kleinere Kinderzimmer mit ca. 14,00 m²
+ Das kleine Gäste- oder Arbeitszimmer mit ca. 8,00 m²
+ Das große Schlafzimmer mit ca. 18,00 m²
+ Das große Kinderzimmer mit ca. 16,00 m²
Das Dachgeschoss:
+ Das ausgebaute Dachgeschoss ist NICHT in der Wohnfläche enthalten!
Das Kellergeschoss:
+ verschiedene Kellerräume und der Heizungskeller mit gesamt ca. 83,00 m² Nutzfläche.
Hier befindet sich auch der Öltank mit einem Volumen von ca. 5.300 Liter. Die Heizungsanlage ist von der Firma Viessmann.
+ Angrenzende Garage für ein PKW
+ Marmorfliesen im Eingangsbereich und dem Treppenhaus
+ In verschiedenen Räumen Fliesen oder Teppichböden
+ Im gesamten Haus ist eine Renovierung nötig.
+ Holzfenster
+ Laut Bebauungsplan liegt für den Balkon die Genehmigung vor. Dieser ist aber vom Verkäufer damals nicht erstellt worden. Da er im Originalgrundriss enthalten ist, finden Sie den auch hier im Exposé.
+ Für die Garage liegt ebenfalls laut Eigentümer die Genehmigung für eine Duplexgarage vor.
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Geniessen Sie die ruhige Lage!
+ Geschäfte für den täglichen Bedarf in wenigen Minuten erreichbar
+ Kindergarten und Grundschule in Stockdorf in wenigen Minuten erreichbar
+ Der Schulcampus Gauting in ca. 7 min, (ca. 5,0 km)
+ Mit dem PKW zur Ortsmitte Gauting in ca. 7 min, (ca. 5,0 km)
+ Mit dem PKW zur Autobahn A 99 in ca. 6 min, (ca. 5,0 km)
+ Marienplatz München in ca. 28 min (ca. 25 km) erreichbar
+ Flughafen München in ca. 35 min (ca. 52 km) erreichbar
+ Der Wald, um lange Spaziergänge zu machen, liegt in unmittelbarer Nähe.
+ S-Bahn in wenigen Minuten erreichbar
+ Wir verfügen über den Qualifizierten Makler-Allein-Auftrag mit dem Eigentümer!
+ Bei diesem Verkaufsobjekt handelt es sich um Erbbaurecht. Laut Erbpachtvertrag: „Das Erbbaurecht endet nach 99 Jahren vom 1.1.1971 angerechnet, sohin am 31.12.2069.“ Der Erbpachtzins beträgt jährlich ca. 102€. Der Erbpachtnehmer zahlt diesen Betrag an den Erbpachtgeber, die Gemeinde Gauting.
+ Die von einer beauftragten Firma erstellten Grundrisse zeigen den aktuellen Schnitt. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass es bei den Grundrissen regelrecht um eine Information zur Anordnung der Räumlichkeiten geht. Die Original- grundrisse werden bei der Besichtigung gezeigt.
Es wird keinerlei Garantie für die Darstellung, Bemaßung und Möblierung übernommen!
Daher ist es sinnvoll, sich direkt im Anwesen ein persönliches Bild zu machen!
+ Mit rechtswirksamem Abschluss des Kaufvertrages entsteht der Honoraranspruch des Maklers.
Dieser beträgt bei Immobilien derzeit 3,57% inkl. MwSt. der notariellen Kaufpreis- summe, soweit nicht das Angebot einen anderen Provisionssatz ausweist oder es aus gesetzlicher Änderung zu einer Veränderung der Umsatzsteuer kommt. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt. Die Käufer-Provision ist verdient und fällig mit notarieller Beurkundung des Kauf- vertrages. Wir weisen darauf hin, das wir einen provisionspflichtigen Maklervertrag in gleicher Höhe mit dem Verkäufer abgeschlossen haben. (§656 c BGB)
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