Zudem sind ausländische Gesellschaften, die im Inland Immobilieneigentum erwerben, künftig nicht nur beim Neuerwerb, sondern auch beim Erwerb von Bestandsimmobilien gegenüber dem Transparenzregister mitteilungspflichtig. Entsprechende Mitteilungen müssen bis zum 31. Dezember 2023 erfolgen. Dies geht aus dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz II (SDG II) hervor, dass der Bundestag kürzlich verabschiedet hat.
Der Immobilienverband Deutschland IVD begrüßt das SDG II. „Das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II ist ein grundsätzlich sinnvolles Instrument, um die Wirtschaftssanktionen durchzusetzen und die Bekämpfung von Geldwäsche voranzutreiben“, so Christian Osthus, stellvertretender Bundesgeschäftsführer und Justiziar beim IVD-Bundesverband.
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